
Rechte der Kinder
Kinder haben Recht auf :
,, Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen
sind unzulässig“ §1631 Abs. 2 BGB
Die Rechte der Kinder sind zusammengefasst worden, bei den Vereinten Nationen im Jahr 1989.
Diese Rechte gehen aber nicht nur Kinder etwas an, sondern auch die Erwachsenen, denn die müssen sie ja vermitteln, vorleben und einhalten.
Als Beispiel die für mich als Tagesmutter relevant sind, ist als erstes genannt, dass alle Kinder gleich sind, kein Kind darf benachteiligt werden.
Alle Kinder werden von mir gleich behandelt, egal welche Abstammung sie haben, welche Erkrankung, familiäre Situation oder ähnliches.

Kinder haben auch ein Recht auf Bildung.
Auch diesem komme ich altersentsprechend nach.
Jedes Kind wird seiner Entwicklung entsprechend gefördert.
Kinder haben das Recht auf Freizeit, Spielen und Erholung.
Kinder müssen auch mal ,,nur“ spielen dürfen.
Und sich auch erholen dürfen.
Die Kinder unterstütze ich darin
● das Recht auf gewaltfreie Erziehung
● das Recht, Kind sein zu dürfen
● das Recht, auf Bildung
● das Recht akzeptiert zu werden
● das Recht auf eigene Meinung
● das Recht auf ein eigenes Entwicklungstempo
● das Recht, seinen Bewegungsdrang auszuleben
● das Recht auf Mitbestimmung
● das Recht, Fehler machen zu dürfen
● das Recht, sich zurückzuziehen
● das Recht auf Spiel
Es gibt noch weitere Rechte aber diese sind die Basis meiner Arbeit im Umgang mit Kindern
